Mütterpflege in Hamburg

Als Mütterpflegerin unterstütze ich Frauen und Familien in Hamburg. Ich bin flexibel, zuverlässig, diskret, vertrauenswürdig und liebe die Arbeit mit Familien und ihren Babys!

Adele Ahrens - Mütterpflege Hamburg

Adele Ahrens

Zertifizierte Mütterpflege in Hamburg

Wo ich als Mütterpflegerin in Hamburg arbeite:

  • Eppendorf

  • Eimsbüttel

  • Harvestehude

  • Hoheluft

  • Rotherbaum

  • Sternschanze

  • Winterhude

und individuell nach Absprache.

Mein Angebot als Mütterpflegerin in Hamburg:

  • Kochen von gesunden Mahlzeiten

  • Besorgungen in Hamburg

  • Spaziergänge mit dem Baby

  • Begleitung zu Terminen in Hamburg

  • Unterstützung im Wochenbett beim Stillen/Füttern

  • Beobachtung des Babys und Deutung des Verhaltens

  • Säuglingspflege z.B. während des Wochenbetts

  • Zusammenspiel mit Hebamme (Rückbildungsübungen, Bauchmassage etc.)

  • Haushaltstätigkeiten (Geschirrspüler, Wäsche)

  • Zuhören und Probleme des Alltags lösen

  • Hilfe bei der Alltagsstrukturierung für die Familie

Wenn der Anspruch geklärt ist
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Mütterpflege Hamburg - Adele Ahrens
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Warum Unterstützung zählt
Die Erfahrung zeigt, das Belastung nach der Geburt und im Wochenbett die Regel ist, nicht die Ausnahme
bis 80 %
der Mütter erleben in den ersten Tagen nach der Geburt ein emotionales Tief.
Quelle: Deutsche Depressionshilfe
10–15 %
entwickeln eine Wochenbett-Depression, Entlastung ist Teil der Genesung.
Quelle: Deutsche Depressionshilfe / Ärzteblatt
33 %
aller Klinikgeburten sind ein Kaiserschnitt, eine Bauch-OP, die Schonung braucht.
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024
Du musst deine Erschöpfung nicht allein bewältigen, als Mütterpflegerin möchte ich dich unterstützen.
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Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Zwei gesetzliche Wege zu einer Mütterpflegerin in Hamburg

§ 24h SGB V

Schwangerschaft & nach der Geburt

zuzahlungsfrei

Zielgruppe: Schwangere & Wöchnerinnen, die den Haushalt vorübergehend nicht führen können.

Voraussetzungen: Ärztliches Attest oder Hebammenbescheinigung; keine andere Person im Haushalt verfügbar. Ein Kind im Haushalt ist nicht erforderlich.

Zuzahlung: Keine 100% Kostenübernahme, ohne Einkommensprüfung.

Dauer: Keine feste gesetzliche Grenze – solange ärztlich notwendig.

Typische Gründe: Risikoschwangerschaft, verordnete Schonung/Bettruhe, Erholung nach Geburt oder Kaiserschnitt.

§ 38 SGB V

Krankheit & nach OP

zuzahlungspflichtig

Zielgruppe: Versicherte, die wegen Krankheit, Operation oder Klinikaufenthalt den Haushalt nicht führen können.

Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung; keine Ersatzperson im Haushalt. In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt.

Zuzahlung: 10% der Kosten pro Tag, mind. 5€ / max. 10€ (ab 18 Jahren).

Dauer: Bis zu 4 Wochen; mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen – je nach ärztlicher Notwendigkeit.

Typische Gründe: Schmerzen & eingeschränkte Mobilität, Erholung nach Operation, psychische Belastung (z.B. postpartale Depression).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung und die Einzelfallprüfung Ihrer Krankenkasse. Stand: August 2026

Wann besteht ein Anspruch auf Mütterpflege?

Diese Voraussetzungen prüft die Krankenkasse bzgl. Mütterpflegerinnen

1
Medizinische Indikation
Es liegt ein gesundheitlicher Grund vor, der die Haushaltsführung verhindert.
2
Ärztliche Verordnung
Eine ärztliche Verordnung bzw. Bescheinigung ist zwingend erforderlich.
3
Keine Ersatzperson im Haushalt
Niemand sonst im Haushalt kann die Aufgaben zumutbar übernehmen, ein berufstätiger Partner oder ein Partner in Elternzeit zählt in der Regel als verhindert.
4
Bei § 38: meist Kind unter 12 Jahren
In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) im Haushalt. Bei schwerer Krankheit oder nach OP auch ohne Kind – dann bis zu 4 Wochen. Bei § 24h spielt das Kind keine Rolle.
5
Vorübergehender Bedarf, Antrag vorab
Die Hilfe ist eine vorübergehende Unterstützung (für dauerhafte Pflege ist die Pflegeversicherung zuständig). Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Leistung gestellt.
6
Zuzahlung je nach Paragraf
Bei § 24h (Schwangerschaft & Entbindung) entfällt die Zuzahlung. Bei § 38 fällt eine Zuzahlung an: 10 % pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).

Dein Antrag für eine Mütterpflegerin

In vier Schritten zur bewilligten Haushaltshilfe (Mütterpflegerin)

1
Antrag anfordern
Fordere bei deiner Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe an. Entweder online, telefonisch oder als spezielles Formular für Schwangerschaft & Geburt.
2
Antrag ausfüllen
Fülle den Antrag aus, eine Hebamme, Ärzt:in oder ich helfen dir dabei. Meine Daten als Mütterpflegerin (Name, IK-Nummer, Kontakt) kannst du direkt eintragen.
3
Verordnung einholen
Lass dir von Gynäkolog:in, Hausärzt:in oder Hebamme eine Verordnung ausstellen. Je nachvollziehbarer die medizinischen Gründe, desto reibungsloser die Bewilligung.
4
Antrag absenden
Sende Antrag und Verordnung an deine Kasse. Bearbeitung: wenige Stunden bis mehrere Wochen. Nach Genehmigung wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Antrag zur Mütterpflege: Ich unterstütze werdende Mütter und Familien dabei
Beim Anfordern, Ausfüllen und Einreichen des Antrags möchtest du Hilfe? Ich stehe dir zur Seite damit du und deine Familie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir finden eine Lösung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Der genaue Ablauf und die Abrechnung können je nach Krankenkasse abweichen.

Fragen zum Thema Mütterpflege
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Was kostet mich eine zertifizierte Mütterpflege mit Ausbildung in Hamburg?
Welche Voraussetzungen muss ich als Frau und werdende Mutter erfüllen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Wie lange dauert die Bewilligung für eine Mütterpflegerin?
Mein Partner ist zu Hause, habe ich asl Frau trotzdem Anspruch?
Wie lange wird die Mütterpflegerin gezahlt?
Muss ich den Antrag vorher der Geburt meines Babys stellen?
Wie können wir starten?
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Einzelfallprüfung deiner Krankenkasse.

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