Mütterpflege in Hamburg
Als Mütterpflegerin unterstütze ich Dich und Deine Familie in Hamburg. Ich bin flexibel, zuverlässig, diskret, vertrauenswürdig und liebe die Arbeit mit Familien und ihren Babys!
Adele Ahrens
Zertifizierte Mütterpflege in Hamburg
Tel: +49 40 4677 3854
Wo ich arbeite:
Eppendorf
Eimsbüttel
Harvestehude
Hoheluft
Rotherbaum
Sternschanze
Winterhude
und nach Absprache.
Was ich anbiete:
Kochen von gesunden Mahlzeiten
Besorgungen
Spaziergänge mit dem Baby
Begleitung zu Terminen
Unterstützung beim Stillen/Füttern
Beobachtung des Babys und Deutung des Verhaltens
Säuglingspflege
Zusammenspiel mit Hebamme (Rückbildungsübungen, Bauchmassage etc.)
Haushaltstätigkeiten (Geschirrspüler, Wäsche)
Zuhören und Probleme lösen
Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Zwei gesetzliche Wege zur Haushaltshilfe im Überblick
Zielgruppe: Schwangere & Wöchnerinnen, die den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
Voraussetzungen: Ärztliches Attest oder Hebammenbescheinigung; keine andere Person im Haushalt verfügbar. Ein Kind im Haushalt ist nicht erforderlich.
Zuzahlung: Keine – 100 % Kostenübernahme, ohne Einkommensprüfung.
Dauer: Keine feste gesetzliche Grenze – solange ärztlich notwendig.
Typische Gründe: Risikoschwangerschaft, verordnete Schonung/Bettruhe, Erholung nach Geburt oder Kaiserschnitt.
Zielgruppe: Versicherte, die wegen Krankheit, Operation oder Klinikaufenthalt den Haushalt nicht führen können.
Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung; keine Ersatzperson im Haushalt. In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt.
Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).
Dauer: Bis zu 4 Wochen; mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen – je nach ärztlicher Notwendigkeit.
Typische Gründe: Schmerzen & eingeschränkte Mobilität, Erholung nach Operation, psychische Belastung (z. B. postpartale Depression).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung und die Einzelfallprüfung Ihrer Krankenkasse. Stand: Juni 2026
Wann besteht ein Anspruch?
Diese Voraussetzungen prüft die Krankenkasse
Es liegt ein gesundheitlicher Grund vor, der die Haushaltsführung verhindert.
Eine ärztliche Verordnung bzw. Bescheinigung ist zwingend erforderlich.
Niemand sonst im Haushalt kann die Aufgaben zumutbar übernehmen – ein berufstätiger Partner oder ein Partner in Elternzeit zählt in der Regel als verhindert.
In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) im Haushalt. Bei schwerer Krankheit oder nach OP auch ohne Kind – dann bis zu 4 Wochen. Bei § 24h spielt das Kind keine Rolle.
Die Hilfe ist eine vorübergehende Unterstützung (für dauerhafte Pflege ist die Pflegeversicherung zuständig). Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Leistung gestellt.
Bei § 24h (Schwangerschaft & Entbindung) entfällt die Zuzahlung. Bei § 38 fällt eine Zuzahlung an: 10 % pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung und die Einzelfallprüfung Ihrer Krankenkasse.
Der Weg zum Antrag auf Mütterpflege
In vier Schritten zur bewilligten Haushaltshilfe
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Der genaue Ablauf und die Abrechnung können je nach Krankenkasse abweichen.