Mütterpflege in Hamburg

Als Mütterpflegerin unterstütze ich Dich und Deine Familie in Hamburg. Ich bin flexibel, zuverlässig, diskret, vertrauenswürdig und liebe die Arbeit mit Familien und ihren Babys!

Adele Ahrens - Mütterpflege Hamburg

Adele Ahrens

Zertifizierte Mütterpflege in Hamburg

Wo ich arbeite:

  • Eppendorf

  • Eimsbüttel

  • Harvestehude

  • Hoheluft

  • Rotherbaum

  • Sternschanze

  • Winterhude

und nach Absprache.

Was ich anbiete:

  • Kochen von gesunden Mahlzeiten

  • Besorgungen

  • Spaziergänge mit dem Baby

  • Begleitung zu Terminen

  • Unterstützung beim Stillen/Füttern

  • Beobachtung des Babys und Deutung des Verhaltens

  • Säuglingspflege

  • Zusammenspiel mit Hebamme (Rückbildungsübungen, Bauchmassage etc.)

  • Haushaltstätigkeiten (Geschirrspüler, Wäsche)

  • Zuhören und Probleme lösen

  • Hilfe bei der Alltagsstrukturierung

Warum Unterstützung zählt
Belastung nach der Geburt ist die Regel, nicht die Ausnahme
bis 80 %
der Mütter erleben in den ersten Tagen nach der Geburt ein emotionales Tief.
Quelle: Deutsche Depressionshilfe
10–15 %
entwickeln eine Wochenbettdepression – Entlastung ist Teil der Genesung.
Quelle: Deutsche Depressionshilfe / Ärzteblatt
33 %
aller Klinikgeburten sind ein Kaiserschnitt – eine Bauch-OP, die Schonung braucht.
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024
Du bist mit deiner Erschöpfung nicht allein – und du musst sie nicht allein bewältigen. Genau dabei unterstütze ich dich.
Kontakt aufnehmen

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Zwei gesetzliche Wege zur Haushaltshilfe im Überblick

§ 24h SGB V
Schwangerschaft & Entbindung
zuzahlungsfrei

Zielgruppe: Schwangere & Wöchnerinnen, die den Haushalt vorübergehend nicht führen können.

Voraussetzungen: Ärztliches Attest oder Hebammenbescheinigung; keine andere Person im Haushalt verfügbar. Ein Kind im Haushalt ist nicht erforderlich.

Zuzahlung: Keine – 100 % Kostenübernahme, ohne Einkommensprüfung.

Dauer: Keine feste gesetzliche Grenze – solange ärztlich notwendig.

Typische Gründe: Risikoschwangerschaft, verordnete Schonung/Bettruhe, Erholung nach Geburt oder Kaiserschnitt.

§ 38 SGB V
Krankheit & nach OP
zuzahlungspflichtig

Zielgruppe: Versicherte, die wegen Krankheit, Operation oder Klinikaufenthalt den Haushalt nicht führen können.

Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung; keine Ersatzperson im Haushalt. In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt.

Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).

Dauer: Bis zu 4 Wochen; mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen – je nach ärztlicher Notwendigkeit.

Typische Gründe: Schmerzen & eingeschränkte Mobilität, Erholung nach Operation, psychische Belastung (z. B. postpartale Depression).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung und die Einzelfallprüfung Ihrer Krankenkasse. Stand: Juni 2026

Zuerst: Habe ich Anspruch?
Anspruchs-Check
In 3 Fragen erfahren, ob dir eine Haushaltshilfe zusteht
Schritt 1 von 3
Aus welchem Grund brauchst du Unterstützung im Haushalt?

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Zusage. Die endgültige Entscheidung trifft immer deine Krankenkasse im Einzelfall.

Wann besteht ein Anspruch?

Diese Voraussetzungen prüft die Krankenkasse

1
Medizinische Indikation
Es liegt ein gesundheitlicher Grund vor, der die Haushaltsführung verhindert.
2
Ärztliche Verordnung
Eine ärztliche Verordnung bzw. Bescheinigung ist zwingend erforderlich.
3
Keine Ersatzperson im Haushalt
Niemand sonst im Haushalt kann die Aufgaben zumutbar übernehmen – ein berufstätiger Partner oder ein Partner in Elternzeit zählt in der Regel als verhindert.
4
Bei § 38: meist Kind unter 12 Jahren
In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) im Haushalt. Bei schwerer Krankheit oder nach OP auch ohne Kind – dann bis zu 4 Wochen. Bei § 24h spielt das Kind keine Rolle.
5
Vorübergehender Bedarf, Antrag vorab
Die Hilfe ist eine vorübergehende Unterstützung (für dauerhafte Pflege ist die Pflegeversicherung zuständig). Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Leistung gestellt.
6
Zuzahlung je nach Paragraf
Bei § 24h (Schwangerschaft & Entbindung) entfällt die Zuzahlung. Bei § 38 fällt eine Zuzahlung an: 10 % pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).

Wann besteht ein Anspruch?

Diese Voraussetzungen prüft die Krankenkasse

1
Medizinische Indikation
Es liegt ein gesundheitlicher Grund vor, der die Haushaltsführung verhindert.
2
Ärztliche Verordnung
Eine ärztliche Verordnung bzw. Bescheinigung ist zwingend erforderlich.
3
Keine Ersatzperson im Haushalt
Niemand sonst im Haushalt kann die Aufgaben zumutbar übernehmen – ein berufstätiger Partner oder ein Partner in Elternzeit zählt in der Regel als verhindert.
4
Bei § 38: meist Kind unter 12 Jahren
In der Regel lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) im Haushalt. Bei schwerer Krankheit oder nach OP auch ohne Kind – dann bis zu 4 Wochen. Bei § 24h spielt das Kind keine Rolle.
5
Vorübergehender Bedarf, Antrag vorab
Die Hilfe ist eine vorübergehende Unterstützung (für dauerhafte Pflege ist die Pflegeversicherung zuständig). Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Leistung gestellt.
6
Zuzahlung je nach Paragraf
Bei § 24h (Schwangerschaft & Entbindung) entfällt die Zuzahlung. Bei § 38 fällt eine Zuzahlung an: 10 % pro Tag, mind. 5 € / max. 10 € (ab 18 Jahren).

Der Weg zum Antrag auf Mütterpflege

In vier Schritten zur bewilligten Haushaltshilfe

1
Antrag anfordern
Fordere bei deiner Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe an – online, telefonisch oder als spezielles Formular für Schwangerschaft & Geburt.
2
Antrag ausfüllen
Fülle den Antrag aus – Hebamme, Ärzt:in oder ich helfen dir dabei. Meine Daten (Name, IK-Nummer, Kontakt) kannst du direkt eintragen.
3
Verordnung einholen
Lass dir von Gynäkolog:in, Hausärzt:in oder Hebamme eine Verordnung ausstellen. Je nachvollziehbarer die medizinischen Gründe, desto reibungsloser die Bewilligung.
4
Antrag absenden
Sende Antrag und Verordnung an deine Kasse. Bearbeitung: wenige Stunden bis mehrere Wochen. Nach Genehmigung wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Ich unterstütze dich dabei
Beim Anfordern, Ausfüllen und Einreichen des Antrags stehe ich dir zur Seite – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst. Melde dich gern.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Der genaue Ablauf und die Abrechnung können je nach Krankenkasse abweichen.

Wenn der Anspruch geklärt ist
Verfügbarkeit anfragen
Mütterpflege Hamburg - Adele Ahrens
Sag mir, was du brauchst – ich melde mich mit passenden Terminen
Schritt 1 von 5
Aus welchem Grund brauchst du Unterstützung?

Unverbindliche Anfrage. Deine Auswahl wird nur lokal in deinem Browser verarbeitet – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Häufige Fragen
Tippe auf eine Frage – die Antwort klappt auf
Was kostet mich die Mütterpflege?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Mein Partner ist zu Hause – habe ich trotzdem Anspruch?
Wie lange wird die Haushaltshilfe gezahlt?
Muss ich den Antrag vorher stellen?
Wie können wir starten?
Meine Frage ist nicht dabei – per E-Mail anfragen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Einzelfallprüfung deiner Krankenkasse.

Anfrage per E-Mail